Feldkirchner See 3

Befindet sich im Gemeindegebiet von Feldkirchen an der Donau am Areal des Landes OÖ. Dieser See hat eine Größe von ca. 8 ha und eine maximale Wassertiefe von ca. 7-8 Meter. An Fischarten kommen folgende Arten hauptsächlich vor, welche auch alljährlich nachbesetzt werden: Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Barsch, Regenbogenforelle sowie diverse Weißfischarten.

Die genauen Bestimmungen für dieses Gewässer erfahren Sie im Vereinslokal des OÖ Fischerbundes oder in den Ausgabestellen unserer Lizenzen!!!

 
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Fischerei-Bestimmungen Tageslizenz:

Angelzeiten:
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Nachtfischen verboten.

Angelgerät: max. 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken; Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischen und/oder die Verwendung von Köderfischen, ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten! Anfüttern ist verboten! Die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmitteln ist verboten! Futterkorb, Futterspirale und dergleichen sind erlaubt. Fischen ausnahmslos nur vom Ufer aus erlaubt! Die ausgelegten Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt sein!

Fisch-Entnahme: max. 8 Fische pro Tag – davon insgesamt nur 2 Fische folgender Arten: Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander, Wels – hiervon jedoch max. 1 Raubfisch (Hecht oder Zander oder Wels). Grundeln und Sonnenbarsche unterliegen keiner Entnahmebeschränkung. Karpfen über 75cm müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Aus-Fangverzeichnis eingetragen und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden! Entnommene Fische dürfen im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden!

Brittelmaße/Schonzeiten: Karpfen 40cm, Schleie 30cm. Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten des OÖ-Fischereigesetzes.

Fischen in den Biotopbereichen ausnahmslos verboten!
Fischen in der See-Verbindung (Durchstich) zwischen See 3 und See 4 ausnahmslos verboten!
Die Ausübung der Fischerei ist bei Betrieb des Wasserschiliftes im Bereich der Wasserschiliftanlage (See3) verboten!
Zelten und Campieren verboten! Anglerschirme erlaubt!
Das Befahren der Bade- und Erholungsanlage mit sämtlichen Kraftfahrzeugen, sowie das Hinterlassen von Abfällen am Fischwasser ist strengstens verboten!
Diese Lizenz ist nach der Verwendung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer umgehend an den OÖ Fischerbund zwecks Aus-Fangstatistik zu retournieren!
Fischen während das Badebetriebes in den beschilderten Fischerzonen gestattet.
Den Anweisungen der Fischereischutzorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

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Fischerei-Bestimmungen Jahreslizenz:

Angelzeiten:
1. Jänner bis 31. Dezember 0 – 24 Uhr. Nachtfischen im Monat Mai nicht erlaubt.

Angelgerät: max. 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken; Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischen und/oder die Verwendung von Köderfischen, ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten! Anfüttern ist verboten! Die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmitteln ist verboten! Futterkorb, Futterspirale und dergleichen sind erlaubt. Fischen ausnahmslos nur vom Ufer aus erlaubt! Die ausgelegten Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt sein!

Fisch-Entnahme: max. 8 Fische pro Tag – davon insgesamt nur 2 Fische folgender Arten: Karpfen, Hecht, Zander, Schleie, Wels – pro Tag max. 3 Forellen. Grundeln und Sonnenbarsche unterliegen keiner Entnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen und 10 Raubfische (Hecht, Zander, Wels). Karpfen über 75cm müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Aus-Fangverzeichnis eingetragen werden und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfen im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.

Brittelmaße/Schonzeiten: Karpfen 40cm, Schleie 30cm. Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten des OÖ-Fischereigesetzes.

Fischen in den Biotopbereichen ausnahmslos verboten!
Fischen in der See-Verbindung (Durchstich) zwischen See 3 und See 4 ausnahmslos verboten!
Die Ausübung der Fischerei ist bei Betrieb des Wasserschiliftes im Bereich der Wasserschiliftanlage (See3) verboten!
Zelten und Campieren verboten! Anglerschirme erlaubt!
Das Befahren der Bade- und Erholungsanlage mit sämtlichen Kraftfahrzeugen, sowie das Hinterlassen von Abfällen am Fischwasser ist strengstens verboten!
Diese Lizenz ist nach der Verwendung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer umgehend an den OÖ Fischerbund zwecks Aus-Fangstatistik zu retournieren!
Fischen während das Badebetriebes in den beschilderten Fischerzonen gestattet.
Den Anweisungen der Fischereischutzorgane ist unbedingt Folge zu leisten.