Donau


Die Fischereimöglichkeiten an dieser Strecke sind sehr vielfältig und man kann mit allen erdenklichen Angelmöglichkeiten sehr erfolgreich sein. An Fischartenvielfalt kommen in diesen Gewässerabschnitten so ziemlich alle heimischen Arten vor und man kann jederzeit mit Überraschungen beim Fischen rechnen!

Die im Folgenden angeführten Gewässerstrecken sind im Mitgliedsbeitrag des OÖ Fischerbundes enthalten.

 
Rechtes Ufer vom KW Aschach bis Grenzbach bei Schlögen oberhalb des Hotels

Linkes Ufer vom KW Aschach bis Mündung Große Mühl (Fischereitafel)
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Linkes Ufer vom KW Aschach bis höhe Kirchturm Aschach (Ghf. Peterseil)

Linkes Ufer von Höhe Feldkirchner Seen (Fischereitafel) bis Höhe Ghf. Dieplinger
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Nachstehend die Gewässergrenzen der Erweiterung der Donau um die Lizenz “Revier Obere-Donau“.
Diese Lizenz gibt es in Kombination mit dem Mitgliedsbeitrag zum Vorzugs-Kombinationspreis im Büro des OÖ Fischerbundes ausschließlich für Vereinsmitglieder des OÖ FIB zu erwerben.


   

Fischerei-Bestimmungen

Es gelten die aktuellen Schonzeiten und Brittelmaße des OÖ Fischereigesetzes, sowie die zusätzlichen Schonzeiten und Brittelmaße der Donaufischereiordnung.

Erlaubtes Angelgerät:
max. 3 Angelruten mit je einem Angelhaken oder einem Mehrfachhaken. Die ausgelegten Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt sein.

Nachtfischen in den Monaten April und Mai verboten!

Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden!

Achtung:
Strikte Beachtung und Einhaltung der neuen Fischereigrenzen rund um das KW Aschach!

Fischentnahmebeschränkung: max. 10 Fische pro Tag, davon jedoch höchstens 2 Raubfische der Arten Hecht und/oder Zander. ALLE entnommenen Fische sind in das Aus-Fangverzeichnis einzutragen. „Grundeln“ unterliegen keiner Entnahmebeschränkung und müssen auch nicht in das Aus-Fangverzeichnis eingetragen werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen.

Diese Lizenz ist nach der Verwendung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer umgehend an den OÖ Fischerbund zwecks Aus-Fangstatistik zu retournieren!
Den Anweisungen der Fischereischutzorgane ist unbedingt Folge zu leisten.