2018

Freitag 28.12.2018



Sehr geehrte Vereinsmitglieder!
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab dem Jahreswechsel 2018/2019 zwei neue Gewässer-Lizenzen zum Fischen anbieten können.
Durch mühevolle Kleinarbeit unsererseits, ist es uns gelungen, unsere Gewässerpalette um 2 weitere Gewässer zu erweitern:

Die Erweiterung der Donau um die Jahreslizenz „Revier Obere-Donau“ in Zusammenarbeit mit der Bewirtschaftergemeinschaft Revier Obere-Donau. Die Erweiterung bezieht sich auf das bereits bestehende Fischereirecht des OÖ FIB und versteht sich hierbei um eine Ergänzung.

Ein Teilstück der Traun im Gemeindegebiet Ansfelden auf der Höhe der Ortschaft Audorf. Mit dabei ist auch ein kurzes Stück der Krems mit angeschlossenem Mühlbach. Die genaue Beschreibung dieser Gewässer finden Sie unter der Rubrik „Traun-Krems-Mühlbach-Ansfelden“

Lizenzen für diese beiden vorgenannten Gewässer gibt es exklusiv ausschließlich nur für Vereinsmitglieder des OÖ Fischerbundes.
Beide Lizenzen gibt es vorerst nur im Büro des OÖ FIB zum Erwerben.
Weitere Informationen bzw. Bestimmungen zu diesen beiden Gewässern, erfahren Sie bei uns im Vereinsbüro.

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund

 

Freitag 21.12.2018


Sehr geehrte Mitglieder und Lizenznehmer des OÖ Fischerbundes!
Der OÖ Fischerbund wünscht allen Vereinsmitgliedern, Lizenznehmern, Freunden und Homepagebesuchern ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest, alles Gute für das kommende Jahr 2019 und ein kräftiges „Petri Heil“!

 

Dienstag 20.11.2018



Sehr geehrte Vereinsmitglieder und Lizenznehmer!
Wir möchten Sie an dieser Stelle hiervon informieren, dass gestern am Montag den 19.11.18 der Herbstbesatz (Karpfen, Zander und Weißfische) in die beiden Feldkirchner Seen 3 und 4 eingebracht wurde.

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund

MH

 

Freitag 16.11.2018



!!! Achtung – Ankündigung !!!


Sehr geehrte Lizenznehmer und Vereinsmitglieder des OÖ Fischerbundes!


Aufgrund der am 16.11. beginnenden Schonzeit der „Aalrutte“, werden an der Donau in den kommenden Wochen und Monaten wieder verstärkte Fischereikontrollen in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt!

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund

M.H.

 

Mittwoch 24.10.2018


Fehlende Beschattung von Gewässern

Die Wassertemperatur beeinflusst sämtliche Lebensvorgänge der Fische, die Wirkungen aller anderen Umweltfaktoren, sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen und Krankheitserregern grundlegend. Dabei spielt die Ufervegetation eine große Rolle, die durch die Beschattung des Gewässers die Wassertemperatur nicht zu rasch und massiv (an)steigen lässt. Man unterscheidet eine Ufervegetation durch Bäume und Sträucher, flächendeckende Beschattungen direkt im Wasser durch höhere Wasserpflanzen wie z.B. Seerosenfelder, oder auch Totholz, das im Wasser versenkt wird, um eine entsprechende Schattenwirkung zu erzeugen.
Gleichzeitig wird durch einbringen von Totholz Lebensraum für Fische und anderer Wasserlebewesen geschaffen. Beim Versenken von Bäumen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass diese mit entsprechenden Materialien beschwert werden, damit diese auch bei Umwelteinflüssen an ihrem versenkten Standort bleiben.
Gewässerrandstreifen spielen für die Lebewelt im und am Gewässer eine wichtige Rolle. Das Fehlen von entsprechender Ufervegetation hat somit erhebliche Auswirkungen auf den im Gewässer befindlichen Fischbestand. Die Ursachen dafür sind neben dem verringerten Nährtierangebot (auch andere Einflüsse Mitschuld) vor allem auch in der fehlenden Beschattung, zu hohen Temperaturen und der mangelnden Strukturierung der Gewässer zu suchen. Vor allem hohe Bäume mit ihrem Schatten sind in der Lage, die Wassererhitzung zu bremsen.
In schwer beeinträchtigten Gewässern dürfte das Thermometer irgendwann 28°C zeigen. Das käme für einige Fischarten einem Todesurteil gleich. Ufernahe Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern würden die Auswirkungen des Klimawandels doch deutlich abmildern. Bereits jetzt überschreitet die Wassertemperatur mancher Fließgewässer im Sommer gelegentlich die 25°C Marke! Für die aquatischen Flussbewohner spielt die Temperatur aber eine entscheidende Rolle in ihrem Überlebenskampf!
Die Klimaerwärmung bedroht somit die Biodiversität in Flüssen, Bächen und stehenden Gewässern bereits sehr markant! Die fehlende Beschattung nimmt auch vielen Tierarten den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage, da die Vegetation fehlt.
Wärmeres Wasser ist generell sauerstoffärmer als kälteres Wasser. Gerade die Salmoniden – allen voran die Bachforelle, der Leitfisch der obersten Gewässerregionen – fühlen sich bei ca. 14°C kaltem Wasser am wohlsten. Die Köcherfliege beispielsweise bewohnt die Quellregionen der Flüsse, wo das Wasser meist am kältesten ist. D.h., die Temperatur ist unumstößlich ein bestimmender Faktor für die Biodiversität.
Der Klimawandel könnte somit diese Lebensraumverteilung gewaltig aus dem Lot bringen und die Gewässer hierzulande scheinen davon besonders bedroht zu sein. Wenn die globale Erwärmung weiterhin ansteigt, müssten sich ganze Tierpopulationen neue Lebensräume suchen. Ist das nicht oder nur im beschränktem Ausmaß zum Überleben möglich, droht das Aussterben einiger Arten. Leider eine sehr düstere Aussicht!
Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge würde die Temperatur in einem Fließgewässer mit kahlen Uferstreifen bei künftigen Hitzewellen um mehr als vier Grad (!) ansteigen. Dagegen wäre ein geschlossener, durchgängiger Vegetationsbestand mit Bäumen und Sträuchern am Ufer in der Lage, die Erwärmung des Gewässers sogar zu senken.

Quelle: Fisch und Gewässer, Nr.3 September 2018, Seite 12

M.H.

 

Donnerstag 18.10.2018


UNSER OÖ FIB KLUBHEIM IST AM DONNERSTAG DEN 01.11.2018 WEGEN FEIERTAGS GESCHLOSSEN.
NÄCHSTER STAMMTISCH incl. BÜROZEIT IST DAHER ERST WIEDER AM DONNERSTAG DEN 08.11.18.

„PETRI HEIL“ !

Ing. HOLZMANN
SCHRIFTFÜHRER

 

Donnerstag 11.10.2018


Ungeahnte Gefahren durch weltweiten Temperaturanstieg

Die Weltdurchschnittstemperatur steigt stetig. Dabei erheben sich viele Fragen. Zum Beispiel: Können wir das beeinflussen? Oder: Wie hoch wird die Temperatur steigen?
Einige Schäden sehen wir jetzt bereits, etwa, dass Gewässer für salmonidenartige Fische nahezu unbewohnbar werden. Der Zusammenhang mit der Hitze ist somit klar erkennbar. Aber uns drohen auch völlig unerwartete Gefahren von anderer Seite.
Eine Studie des Joint Research Centers der europäischen Kommission weist aus: Steigt die weltweite Durchschnittstemperatur um 2°C, dann werden die Hochwasser bei uns um ca. 450 (!) Prozent zunehmen. Das heißt, um das 4 ½ Fache! Sollte die globale Temperatur aber, wie von manchen befürchtet um 4°C steigen, dann ergibt das eine Zunahme der Hochwasserwahrscheinlichkeit um sage und schreibe 1300 (!!) Prozent. Dann würden die Hochwasserereignisse um das 13-Fache zunehmen!
Schon jetzt richten Wolkenbrüche wie in den Tropen schwere Verwüstungen an, nicht nur an den landwirtschaftlichen Kulturen und in Siedlungen, sondern auch an den Fischbeständen. Was Steigerungen im prognostizierten Ausmaß verursachen würden, wollen wir uns gar nicht ausmalen…
Quelle: Fisch und Gewässer, Nr.3 September 2018, Seite 10

M.H.

 

Dienstag 10.10.2018


Besuch unserer Fischerfreunde von den „Kremstalfischern“ am 06. Oktober am Feldkirchner See 4

 

Mittwoch 03.10.2018


Sehr geehrte Vereinsmitglieder und Lizenznehmer des OÖ Fischerbundes!
Nachstehend haben wir eine brandaktuelle Information für Sie:
Wie wir erst kürzlich erfahren haben, wird sich die Systemumstellung von Lizenzbuch auf Zahlschein noch verzögern und NICHT wie geplant mit 01.01.2019 starten können!
Wahrscheinlich wird dies erst ab dem Jahr 2020 erfolgen können.
Grund hierfür sind immense Verzögerungen bei den Entscheidungsverantwortlichen in den entsprechenden Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung des neuen Fischereigesetzes.
Somit steht fest, dass wir auch im Jahr 2019 noch das Lizenzbuch – so wie dzt. in der bisherigen Form – haben werden.
Leider gibt es aber dabei auch einen Wehrmutstropfen:
Das Lizenzbuch wird nicht wie bisher € 15,- kosten, sondern für das Kalenderjahr 2019 bereits auf € 25,- angehoben werden!

Trotzdem „Petri Heil!“

Der OÖ FischerbundM.H.

 

Mittwoch 01.08.2018


Dürfen auf einmal heimische Raubfische keine Raubfische mehr sein?!?
Wenn so etwas Schule macht, na dann gute Nacht liebe Fischwasserbewirtschafter!!!
Die Welt steht auf keine Fall mehr sehr lange…

 

Freitag 27.07.2018

Entgegnung zum Vorwurf der Vogelexperten

Dem immer wieder aufkeimenden Rat mancher „Vogelschützer“ die Regenbogenforelle zu dezimieren, um der Äsche bessere Überlebenschancen zu bieten, muss folgendes entgegnet werden:

Ein seit Jahren faktisches Problem, dass der „Naturschutz“ an der Wasseroberfläche endet und der Fischrückgang durch die stetig steigende Zahl an fischfressenden Vögel wie z.B. dem Gänsesäger dokumentiert wird, mit einem Vorschlag zur Reduktion einer Fischart zu lösen, zeigt von eingeschränktem Interesse an Biodiversität. Langzeitstudien von Fischbeständen belegen, dass trotz Nischenüberlappung der Habitate (Lebensräume), ein ausgewogenes Nebeneinander von Arten möglich ist. Ist die Nischenüberlappung gering oder genügend Ressource (z.B. Nahrung, Lebensraum, Laichplätze, etc.) vorhanden, kommt es zu keiner Konkurrenz, sondern ist Koexistenz möglich.
KOCIK & TAYLOR untersuchten z.B. junge Bachforellen und Regenbogenforellen, wobei kein Einfluss der Regenbogenforellen auf die Bachforellen im Bezug auf die Überlebensrate und die Dichte des Vorkommens nachgewiesen werden konnte. Jüngste Untersuchungen an der Steyr belegen, dass in morphologisch intakten Fließgewässern, sofern die maximale Tragfähigkeit des Lebensraumes nicht erreicht ist, keine Konkurrenzsituation zwischen Äsche und Regenbogenforelle feststellbar ist. Ähnliche Ergebnisse belegen Untersuchungen in der Ybbs bei Göstling oder an der oberen Mur, in der neben der Regenbogenforelle sehr gute Äschenbestände nachweisbar sind.
Im Wesentlichen treten bei der Konkurrenz zwischen den Arten die gleichen Phänomene auf wie bei der innerartlichen Konkurrenz. D.h., dass die Ressource um die konkurriert wird, limitiert sein muss. Wenn die verfügbare Ressource wie Nahrung oder Lebensraum knapp ist und eine deutliche Nischenüberlappung vorliegt, tritt Konkurrenz auf. Aus diesem Grund schonen viele Bewirtschafter beispielsweise die Äsche ganzjährig und nutzen die oftmals erfolgreicher reproduzierende Regenbogenforelle zur angelfischereilichen Entnahme.
Weitere Verluste an der Fischfauna bedeuten nicht nur weitere Einbußen und somit die Entwertung von Fischereirechten, sondern sie führen zum Verschwinden von Arten. Die Aussage, dass durch die Entnahme bzw. Eliminierung der Regenbogenforelle sich die Äschenbestände erholen könnten, muss als Versuch der Ablenkung der wahren Probleme identifiziert werden. In einer Kulturlandschaft, in der auch die Angelfischerei ausgeübt werden darf und soll, bedarf es geeigneter Managementpläne, die auf Basis der geltenden Rechte und unter Einbindung objektiver Fachleute, erstellt werden müssen.
Der totale Schutz etablierter Arten führt unweigerlich zum Verlust bedrohter Spezies!
Quelle: Oberösterreichs Fischerei 1.Ausgabe 2018 Seite 13 M.H.

 

Donnerstag 21.06.2018


UNSER OÖ FIB KLUBHEIM IST IM JULI & AUGUST GESCHLOSSEN.
WICHTIGE ANGELEGENHEITEN SOWIE LIZENZEN KÖNNEN UNTER DER MAILADRESSE ooefischerbund@aon.at DURCHGEGEBEN BZW. ERWORBEN WERDEN.
DIE NÄCHSTE ÖFFNUNG UNSERES VEREINSLOKALS NACH DER SOMMERPAUSE IST DANN ERST WIEDER AM DO den 06.09.2018.
DA SIND WIR DANN WIEDER IN GEWOHNTER WEISE FÜR SIE DA!

Der OÖ FIB wünscht über den Sommer allen ein kräftiges „PETRI HEIL“!

Ing. Holzmann
Schriftführer

 

Donnerstag 14.06.2018


Ankündigung Fischereiunterweisung!

Der OÖ Fischerbund veranstaltet für das Fischereirevier Pesenbach-Gusen eine Jungfischerunterweisung mit angeschlossener Prüfungsabnahme.

Termine & Uhrzeit: SA, 28.07.18 von 08:30 bis 16:30 & SA, 11.08.18 von 08:30 bis 16:30 Uhr

Örtlichkeit: Vereinslokal des OÖ Fischerbundes, Ziegeleistr. 82, 4020 Linz

Den genauen Anfahrtsplan können Sie unserer homepage www.ooefischerbund.at entnehmen.

Verbindliche Anmeldung NUR SCHRIFTLICH unter der Mailadresse: ooefischerbund@aon.at

Weitere Informationen zum Kurs und zu den allgemeinen Anmeldungsmodalitäten, finden Sie auf der homepage des OÖ Landesfischereiverbandes.





„Petri Heil!“

Der OÖ Fischerbund

M.H.

 

Freitag 25.05.2018


UNSER OÖ FIB KLUBHEIM IST AM DONNERSTAG DEN 31.05.2018 WEGEN FEIERTAGS GESCHLOSSEN.
NÄCHSTER STAMMTISCH incl. BÜROZEIT IST DAHER ERST WIEDER AM DONNERSTAG DEN 07.06.2018.

„PETRI HEIL“ !

Ing. HOLZMANN
SCHRIFTFÜHRER

 

Samstag 19.05.2018

 

Mittwoch 09.05.2018




Neogobiden (Grundel)-Arten in der Donau

Neogobius fluvatilis - Flußgrundel

Neogobius fluviatilis (Pallas, 1814) (Gobiidae) Flussgrundel (D), monkey goby (E)


Der Körper der Flussgrundel ist spindelförmig. Von den vier bislang in Mitteleuropa vorkommenden Neogobius-Arten ist sie die schlankste. Das Maul ist leicht oberständig mit vorstehendem Unterkiefer. Die Bauchflossen sind zu einem Saugtrichter verwachsen. Die Grundfärbung ist silbrig-cremefarben bis graugrün, die Rückenseite ist mit graubraunen Binden und Flecken marmoriert. Entlang der Flankenmitte zieht sich eine Abfolge dunkler Pigmentflecken in Form einer unterbrochenen Linie. Brust-, Bauch-, After- und Schwanzflosse sind i.d.R. farblos bis weißlich. Zur Laichzeit sind jedoch die Milchner sehr dunkel bis schwarz gefärbt. Die vordere Rückenflosse enthält 4-7 Hartstrahlen, die hintere 1 Hart- und 15-18 Gabelstrahlen, die Afterflosse umfasst 1 Hart- und 12-17 Gabelstrahlen. Flussgrundeln werden ca. bis zu 20 cm lang.



Neogobius gymnotrachelus - Nackthalsgrundel

Neogobius gymnotrachelus (Kessler, 1857) (Gobiidae) Nackthalsgrundel (D), racer goby (E)



Der Körper der Nackthalsgrundel ist spindelförmig. Von den vier bislang in der Donau vorkommenden Neogobius-Arten weist sie den kürzesten Kopf auf. Das Maul ist leicht oberständig mit vorstehendem Unterkiefer. Der Ansatz um die Brustflosse, sowie der Ansatz des Nackens sind unbeschuppt – daher der Name. Die Bauchflossen sind zu einem Saugtrichter verwachsen. Die Grundfärbung ist hellgraubraun bis hellbraun mit Violett- und Blautönen und mit meist schräg entlang der Flanken verlaufenden unregelmäßig marmorierten dunkleren Bändern. Die Flossen, ausgenommen Bauchflosse, weisen dunkelbraune Streifen quer zur Ausrichtung der Flossenstrahlen auf. Die Bauchflosse ist farblos bis grau und meist oval. Zur Laichzeit sind die Milchner mitunter dunkler, jedoch nicht schwarz gefärbt. Die vordere Rückenflosse enthält 5-7 Hartstrahlen und hat keinen schwarzen Fleck am Hinterende, die hintere 1 Hart- und 16-18 Gabelstrahlen, die Afterflosse umfasst 1 Hart- und 14-16 Gabelstrahlen. Entlang der Seitenlinie befinden sich 56-62 Schuppen. Nackthalsgrundeln werden ca. bis zu 16 cm lang.


Neogobius kessleri - Kesslergrundel

Neogobius kessleri (Günther, 1861) (Gobiidae) Kesslergrundel (D), bighead goby (E)



Der Körper der Kesslergrundel ist spindelförmig. Von den vier bislang in Mitteleuropa vorkommenden Neogobius-Arten weist sie den längsten Kopf auf. Das Maul ist leicht oberständig mit vorstehendem Unterkiefer. Die Bauchflossen sind zu einem Saugtrichter verwachsen. Die Grundfärbung ist dunkelbraun mit hellen Punkten. Diese Grundelart ist jene, die der heimischen „Koppe“ am ähnlichsten schaut. Die Flossen, ausgenommen Bauchflosse, weisen dunkelbraune Streifen quer zur Ausrichtung der Flossenstrahlen auf. Die Bauchflosse ist orangefarben bis bräunlich und meist zugespitzt. Zur Laichzeit sind die Milchner mitunter sehr dunkel bis schwarz gefärbt. Die vordere Rückenflosse enthält 5-6 Hartstrahlen, die hintere 1 Hart- und 16-18 Gabelstrahlen, die Afterflosse umfasst 1 Hart- und 14-16 Gabelstrahlen. Entlang der Seitenlinie befinden sich 68-72 Schuppen. Kesslergrundeln werden ca. bis zu 22 cm lang und können mitunter kräftig zubeißen!




Neogobius melanostomus - Schwarzmundgrundel

Neogobius melanostomus (Pallas, 1814) (Gobiidae) Schwarzmundgrundel (D), round goby (E)

Der Körper der Schwarzmundgrundel ist spindelförmig. Von den vier bislang in Mitteleuropa vorkommenden Neogobius-Arten weist sie den gedrungensten Körperbau auf. Das Maul ist leicht oberständig mit vorstehendem Unterkiefer. Die Bauchflossen sind zu einem Saugtrichter verwachsen. Die Grundfärbung ist hellbraun oder hellgrau mit dunklen Punkten und unterlegt mit Violett-, Blau-, Grün-, und Ockertönen. Häufig zieht sich eine unterbrochene dunkle Pigmentlinie entlang der Flankenmitte. Die Flossen, ausgenommen Bauchflosse, weisen eine hellbraune Pigmentierung auf, jedoch nie dunkelbraune Streifen. Die Bauchflosse ist farblos und rund. Auffälligstes Kennzeichen ist der schwarze, häufig weiß gesäumte Fleck am Hinterende der vorderen Rückenflosse. Zur Laichzeit sind die Milchner sehr dunkel bis schwarz gefärbt. Die vordere Rückenflosse enthält 5-7 Hartstrahlen, die hintere 1 Hart- und 13-16 Gabelstrahlen, die Afterflosse umfasst 1 Hart- und 11-14 Gabelstrahlen. Entlang der Seitenlinie befinden sich 45-54 Schuppen. Schwarzmundgrundeln werden ca. bis zu 25 cm lang und sind dzt. die am häufigsten vorkommende Grundelart in der Donau.



 

Freitag 27.04.2018



UNSER OÖ FIB KLUBHEIM IST AM DONNERSTAG DEN 10.05.2018 WEGEN FEIERTAGS GESCHLOSSEN.
NÄCHSTER STAMMTISCH incl. BÜROZEIT IST DAHER ERST WIEDER AM DONNERSTAG DEN 17.05.2018.

„PETRI HEIL“ !

Ing. HOLZMANN
SCHRIFTFÜHRER

 

Freitag 20.04.2018




Sehr geehrte Lizenznehmer an den Feldkirchner Seen 3 und 4!

Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, dass am Montag den 16.04.18 an den beiden Seen des OÖ Fischerbundes Karpfen K3-4 besetzt worden sind.

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund


 

Freitag 06.04.2018




Arbeitseinsatz OÖ FIB am 31.03.18 Feldkirchner Seen 3 und 4

Am vergangenen Samstag den 31.03.18 haben wir an unseren beiden Seen unseren alljährlichen Frühjahrs-Arbeitseinsatz durchgeführt.

Unter anderem haben wir die Fischerplätze etwas hergerichtet und ausgeschnitten, entlang des Biotops am See 4 einige Hecken nachgepflanzt und – wie üblich – einen Reinigungsrundgang entlang beider Seeufer durchgeführt.

Es wurden schließlich 2 volle Müllsäcke an Unrat und Müll eingesammelt. Zu unserer Freude war kaum Müll dabei, der auf Rückschluss von der Anwesenheit eines Fischers schließen lässt! J Ein Lob an unsere Lizenznehmer! Der eingesammelte Müll bestand fast zur Gänze aus Unrat aus anderen Teilen unserer Gesellschaft!

Anschließend an den Arbeitseinsatz wurden wir mit Makrelen verköstigt, die unser Herr Obmann spendierte, welche er selbst in Norwegen gefangen hat.

Unser langjähriges Mitglied Spitaler Franz zauberte daraus köstliche Steckerlfische – vielen Dank dafür!

Eines mussten wir bei den Müllrundgängen leider Gottes feststellen:

Am See 3 fanden wir unter anderem relativ frische Reste von einem Zander (sauber abgezogene Haut!), das darauf schließen lässt, dass es fischende Zeitgenossen an unseren Gewässern gibt, die es anscheinend für nicht notwendig erachten, sich an gesetzliche Schonzeiten und Mindestfangmaße zu halten – geschweige denn an die Bestimmungen des Bewirtschafters!

Solche derartige Fischer/Lizenznehmer brauchen wir an unseren Gewässern definitiv NICHT und wollen solche auch NICHT haben!

Wir werden diesem Umstand nachgehen und etwaige Ergebnisse daraus bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen!

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund

MH


 

Mittwoch 04.04.2018




Der Kormoran – eine (europäische) unendliche Geschichte

Verschiedene – ehemals vom Aussterben bedrohte – Tierarten sind heute in ihrem Bestand schon lange nicht mehr gefährdet. So z.B. auch der Kormoran (Phalacrocorax carbo) mit einem Vorkommen von mittlerweile weit über 2 Millionen Individuen in Europa.
In der Praxis gibt es dzt. leider kein wirksames Management zwischen EU, Bund und Ländern. Die EU beteuert zwar, dass die Ausnahmeregelungen nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie flexibel genug wären, verschweigt aber die mangelnde Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Inzwischen stellt sich nämlich die Frage, ob der jetzige Schutzstatus für den Kormoran überhaupt noch gerechtfertigt ist. Die EAA (Europäische Angler Allianz) forderte daher eindringlich, den Kormoran in Anhang IIa der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen, damit es möglich wäre, diese Tierart als jagdbare Art auszuweisen.
Im „Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft“ wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Arten, die in der Habitat-Richtlinie als besonders schützenswert ausgewiesen sind, in einigen Regionen Europas einen guten Erhaltungszustand erreicht haben, somit andere wildlebende Arten und Nutztiere gefährden und damit das natürliche Gleichgewicht des Ökosystems stören und ev. negativ beeinflussen.
Die Kommission wird aufgefordert, ein „Bewertungsverfahren“ zu entwickeln, das es ermöglicht, den Schutzstatus von Arten in bestimmten Regionen abzuändern, sobald der gewünschte (gute) Erhaltungszustand erreicht ist.
Eine Resolution der nordeuropäischen Länder (Skandinavien) wird von Seiten der EAA unterstützt, die die Regulierung bzw. das Management des Kormorans erleichtern soll.
Dem Schutz gefährderter Fischarten bzw. Fischbestände muss Vorrang vor dem Schutz von (Vogel)arten mit einer ausreichenden Population wie dem Kormoran gegeben werden. Die zuständigen Behörden sollen verpflichtet werden, die Auswirkungen des Kormorans auf Fischbestände bzw. einzelne Fischarten zu überwachen, zu bewerten und gegebenenfalls zu reagieren, wenn Fischarten aufgrund der Kormoranprädation gefährdet sind.
Denn weniger nachrückende Jungvögel aus Nordeuropa sollten sich auch auf unseren Kormoranbestand zum Positiven für unsere Fische auswirken!

MH

Quelle: Fisch und Gewässer Nr. 1 März 2018, Seite 5

 

Freitag 30.03.2018




Ankündigung Fischereiunterweisung!

Der OÖ Fischerbund veranstaltet für das Fischereirevier Pesenbach-Gusen eine Jungfischerunterweisung mit angeschlossener Prüfungsabnahme.

Termine & Uhrzeit: SO, 17.06.18 von 08:30 bis 16:30 & SO, 01.07.18 von 08:30 bis 16:30 Uhr

Örtlichkeit: Vereinslokal des OÖ Fischerbundes, Ziegeleistr. 82, 4020 Linz

Den genauen Anfahrtsplan können Sie dieser homepage entnehmen.

Persönliche Anmeldetermine sind jeweils am Donnerstag zwischen 18:00 bis 20:00 Uhr folgende: 05.04.18, 12.04.18, 19.04.18, 26.04.18, 17.05.18, 24.05.18, 07.06.18 und 14.06.18.

Weitere Informationen zum Kurs und zu den allgemeinen Anmeldungsmodalitäten, finden Sie auf der homepage des OÖ Landesfischereiverbandes.





„Petri Heil!“

Der OÖ Fischerbund

MH

 

Donnerstag 15.03.2018



Liebe Fischerin, lieber Fischer.

Am vergangenen Montag-Abend, den 12. März, wurde am TV-Sender „3sat“ ein hochinteressanter Beitrag über Fische und die Fischerei ausgestrahlt.
Dieser war absolut sehenswert – obwohl dieser für die Schweiz produziert wurde, kann man diesen Film genauso auch auf Österreich beziehen.
Nachfolgend der link, unter den man diesen Beitrag nochmals ansehen kann:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=71841

Viel Vergnügen beim Anschauen wünscht

Der OÖ Fischerbund

MH

 

Freitag 09.03.2018




Sehr geehrte Vereinsmitglieder.
Geschätzte Lizenznehmer.

Nachdem in letzter Zeit vermehrt Anfragen bzw. Fragen rund um die Thematik „Erlaubnis/Verwendung von Reusen und/oder Krebsteller zum Krebsfang“ aufkamen, möchten wir dazu mit den nachfolgenden Zeilen etwas Klarstellung vermitteln.

Im § 32 Weidgerechtigkeit des aktuell gültigen OÖ Fischereigesetzes, steht dazu im Abs. 7 folgender Wortlaut: „Beim Fischfang, der gemäß § 16 auf Grund einer Lizenz ausgeübt wird, ist die Verwendung von Netzen verboten.“

Dies bedeutet für uns in der Angelfischerei – der OÖ Landesfischereiverband sieht dies genauso – dass hierzu auch Reusen und sog. Krebsteller dazu zu zählen sind.
Demnach kann der Lizenznehmer den Krebsfang NUR mit der Angel ausüben.

Von Seiten des OÖ Landesfischereiverbandes wird jedoch geduldet, wenn ein Lizenznehmer die Fischerei auf Krebse mit Reusen und/oder Krebstellern ausübt. Speziell dort, wo massenhaft nicht heimisch geltende Krebsarten in invasiven Beständen in den Gewässern vorhanden sind.

Die Voraussetzung ist aber jene, dass die Erlaubnis zum Fang von Krebsen mit Reusen und/oder Krebstellern vom Bewirtschafter explizit in der jeweiligen Lizenz in den Bestimmungen schriftlich vermerkt ist. Ansonsten darf diese Art des Krebsfanges NICHT ausgeübt werden und es gilt nach wie vor der § 32 Abs. 7 vollinhaltlich. Es bleibt dem Lizenznehmer daher wiederrum NUR die Angel zum Krebsfang gestattet.

Sollte jemand die Absicht haben, mit Reusen und/oder Krebstellern die Fischerei auf Krebse auszuüben, sollte bitte UNBEDINGT vorher mit dem betreffenden Bewirtschafter Kontakt aufgenommen werden, ob erlaubt oder nicht, bzw. dies VORHER abzuklären!
Ansonsten bleibt der Krebsfang mit Reusen und/oder Krebstellern – lt. Gesetz – nur dem Bewirtschafter vorbehalten.

Darüber hinaus sei an dieser Stelle allgemein zum Krebsfang noch angemerkt, dass es sich bei Krebse um Wassertiere handelt, die dem OÖ Fischereigesetz unterstehen und somit eine Schonzeit bzw. auch keine Schonzeit haben. Demnach dürfen auch Krebse NUR DANN dem Wasser entnommen werden, wenn eine amtliche gültige Fischerkarte, ein gültiges Lizenzbuch und eine gültige schriftliche Lizenz des Bewirtschafters am jeweiligen Gewässer vorliegen! Wenn jemand ohne diese vorgenannten gültigen Fischereilegitimationen Krebse – auch wenn Krebse im Gewässer wirklich massiv vorkommen – in irgendeiner Form dem Wasser entnimmt, so bedeutet dies das klassische „Schwarzfischen“ im Sinne des OÖ Fischereigesetztes und wird auch nach den festgelegten Strafkriterien geahndet!

Damit sollte für alle Beteiligten – vor allem für den Lizenznehmer – Rechtssicherheit hergestellt sein.

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund

MH

 

Mittwoch 14.02.2018

Tonnenweise Plastik in der Donau – Gefahr für die Fische?
In Österreichs Flüssen schwimmt tonnenweise Plastik. Es sind nicht nur verloren gegangene PET-Flaschen oder Plastiksackerl, die achtlos weggeworfen werden, sondern vor allem Plastikrohstoffe, so genannte Pellets oder Flakes, die in unsere Gewässer – vornehmlich Flüsse – gelangen. Durch mechanische und chemische Prozesse werden die Kunststoffteile zu mikroskopisch kleinen Partikeln – dem so genannten „Mikroplastik“ – zerkleinert, die bereits nahezu überall zu finden sind.

Die Uni Wien stellte basierend auf durchgeführte Driftnetzmessungen im unmittelbaren Uferbereich in der Donau eine mittlere Plastikfracht mit rund 338 kg pro Tag fest. Eine weitere Studie des Umweltbundesamtes über das Vorkommen von Kunststoffteilen in der Donau in Österreich stellte ebenfalls erstaunlich hohe Mengen an Kunststoffpartikel in der frei-fließenden Welle fest. So wurde auf Höhe der Marktgemeinde Aschach an der Donau bei Mittelwasserführung der Donau eine Plastikfracht von 15,1 kg pro Tag erhoben. Bei höheren Abflusswerten zwischen Mittelwasser und einem einjährig wiederkehrenden Hochwasser, steigt der gemessene Wert auf beachtliche 97,9 kg pro Tag an. In Hainburg an der Donau liegt die Plastikfracht bei Mittelwasser bereits bei 40,1 kg pro Tag.
Pro Jahr werden somit mehrere Tonnen Plastik in der Donau verfrachtet!
Anhand dieser bislang unbekannten Daten wurde vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung – Abteilung Gewässerschutz – eine Studie in Auftrag gegeben, die einen möglichen Einfluss der Mikroplastikfraktionen auf die Ernährung der Fische und daraus resultierende mögliche negative Folgen untersuchen soll. Für diese Pilotstudie wurden aufgrund der unterschiedlichen Ernährungsweise bzw. deren bevorzugten Aufenthaltsort im Gewässer die Arten Aitel, Laube, Rotauge, und die vier neozoen (= vom Menschen unbewusst oder bewusst eingebrachte) Grundelarten der Donau (allen voran die Schwarzmundgrundel, die Kesslergrundel, die Nackthalsgrundel und die Marmorgrundel), als Zielfischarten ausgewählt. In Summe wurden bei 275 gefangenen Fischen der Mageninhalt auf Plastikpartikel mit einer Größe über 500 Mikrometer untersucht. Bei einem Probenumfang von 275 Fischen wurden nur in zwei Fischen Plastikpartikel nachgewiesen. Dieses Ergebnis belegt, dass Plastikpartikel von den Donaufischen grundsätzlich aufgenommen werden (können). Die geringe Anzahl an Nachweisen lässt jedoch darauf schließen, dass es entweder nur sehr selten zum Verschlucken der Plastikpartikel kommt, oder aber diese den Magen-Darm-Trakt sehr schnell passieren und deswegen nur selten nachgewiesen werden können. Im Zuge der Umweltbundesamt-Studie wurden darüber hinaus 30 Fische analysiert, wobei bei keinem Exemplar Plastikpartikel im Verdauungstrakt gefunden wurden. Erfreulicherweise belegen diese Studien nur geringe Nachweise gefressener Plastikpartikel durch die Fische. Allgemein ist jedoch sehr wenig über mögliche Auswirkungen der Kunststoffverfrachtungen auf die heimische Fischfauna bekannt und müsste in weiteren Studien erforscht werden.

Quelle: Oberösterreichs Fischerei 2.Ausgabe 2017 Seite 20

Was können nun wir Angelfischer dazu beitragen, um Kunststoffteile in den Gewässern zu verringern bzw. weitestgehend zu vermeiden?
Grundsätzlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass eine gänzliche Verhinderung der Einbringung von Kunststoffteilchen schlicht und einfach nicht möglich ist, da auf verschiedensten Wegen aus der Umwelt immer ein Eintrag in die Gewässer gegeben ist. Wir Angelfischer können insofern zur Verringerung beitragen, indem wir darauf bedacht sind, während und nach dem Fischen keinen Müll (der zum überwiegenden Teil wahrscheinlich aus Kunststoff besteht) oder sonstigen Unrat in der Natur und am Wasser zu hinterlassen. Denn dieser hinterlassene Müll trägt genauso zur Verbreitung von Mikroplastikpartikel in den Gewässern bei, weil diese so nach und nach durch die Umwelteinflüsse und den Witterungsbedingungen immer weiter zerkleinert werden und schlussendlich irgendwann im Gewässer landen. Etwaige am Gewässer hinterlassene Zigarettenstummel gehören hier genauso dazu, wie leere Köderboxen, Schnurreste, Dosen, Flaschen, Verpackungen, etc., die auf die Anwesenheit eines Angelfischers rückschließen lassen. Daraus ergibt sich leider oft auch ein negatives Bild des Angelfischers in der Öffentlichkeit, auf das wir Angelfischer alle miteinander sicherlich verzichten können!
Mein bzw. unser Appell an ALLE Angelfischer ist demnach folgender: Bitte nehmt den allenfalls am Wasser entstehenden Müll wieder mit nach Hause, um diesen daran anschließend ordentlich zu entsorgen! Schlussendlich kommt dies unserer gesamten Zunft und allen voran der Natur und unserer Gewässer zugute, wenn wir ALLE dies beherzigen. Darüber hinaus können wir ein anständiges Bild des Angelfischers als Naturschützer in der Öffentlichkeit vermitteln.

„Petri Heil“

MH

 

Freitag 09.02.2018

 

Donnerstag 01.02.2018


Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Lizenznehmer!
Wir möchten Sie an dieser Stelle von nachstehender Information in Kenntnis setzen.

Aufgrund von vermehrten Anfragen in jüngster Vergangenheit bezüglich „Mitfischen von Kindern unter 12 Jahren“, möchten wir dazu folgende Antwort geben:

Grundsätzlich ist für jedes „mitfischende“ Kind ein Lizenzbuch zu lösen. Voraussichtlich ist dies aber nur mehr für heuer – 2018 – erforderlich. Wenn ab nächstem Jahr – 2019 – auf das geplante Zahlscheinsystem umgestellt werden wird, werden Kinder unter 12 Jahren keine Gebühr mehr (bisher Lizenzbuch) an den OÖ Landesfischereiverband zu entrichten haben.
Das Fischereigesetz sieht weiters vor, das Kinder unter 12 Jahren ansonsten keine weiteren Fischereilegitimationen zum „Mitfischen“ benötigen. Allerdings dürfen Kinder unter 12 Jahren nur dann die Fischerei ausüben, wenn sich diese in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson (Fischerkarte) befinden.

Es liegt nun im Ermessen jedes einzelnen Bewirtschafters, ob auch das Kind eine entsprechende Fischereiberechtigung (Lizenz) haben muss. Diesbezüglich hat der Bewirtschafter freien Spielraum, wie dies gehandhabt wird.

Der OÖ FIB hat dies für seine Lizenznehmer und Mitglieder, welche auch Kinder zum Fischen mitnehmen, folgendermaßen geregelt:

An den Feldkirchner Seen, wo grundsätzlich nur mit zwei Angelruten gleichzeitig die Fischerei ausgeübt werden darf, darf das Kind unter 12 Jahren mit einer Angelrute „mitfischen“.
Dem berechtigtem Lizenznehmer, welcher auch im Besitz einer gültigen Lizenz sein muss, verbleibt dann nur mehr eine Angelrute zum Fischen.
Sind 2 Kinder unter 12 Jahren zum „Mitfischen“ dabei, so verbleibt dem berechtigtem Lizenznehmer keine Angelrute mehr zum Fischen.
Sind nun aber 3 oder mehr Kinder dabei, die gleichzeitig fischen möchten, darf ein jedes Kind mit einer Angelrute „mitfischen“. Dem berechtigtem Lizenznehmer verbleibt somit wiederum keine Angelrute zum Fischen.
Anmerkung dazu:
Diese Regelung darf allerdings nicht dazu verleiten, das man den ganzen „Kindergarten“, die „Nachbarschaft“, oder ähnliches zum Fischen mit ans Wasser nimmt!
Wenn jemand derartiges Vorhaben mit Kindern unter 12 Jahren im Sinn hat, so hat derjenige unbedingt Rücksprache mit dem Vereinsvorstand zu halten!

An der Donau sieht diese Angelegenheit etwas anders aus. In der Donaufischereiordnung ist grundsätzlich geregelt, dass die Angelfischerei nur mit max. drei Angelruten gleichzeitig ausgeübt werden darf.
Möchte nun ein Kind unter 12 Jahren „mitfischen“, so verbleiben dem berechtigtem Lizenznehmer nur mehr zwei Angelruten.
Und so weiter und so fort (2 „mitfischende“ Kinder – eine Angelrute für den berechtigten Lizenznehmer; 3 „mitfischende“ Kinder – keine Angelrute für den berechtigten Lizenznehmer).
Es wird allerdings seitens des OÖ Landesfischereiverbandes geduldet, wenn in der Donau das Kind mit einer zusätzlichen (vierten) Angel im Uferbereich auf die als umgangssprachlich „Köderfische“ bezeichneten Fische „mitfischt“.
An dieser Stelle wird von uns angeraten, die erlaubte Anzahl der max. drei Angelruten (geduldete vierte Angelrute bei einem Kind) keinesfalls zu überschreiten, um mit keinen Gesetzmäßigkeiten in Konflikt zu geraten!

Wir hoffen, dass wir mit dieser Information zur Aufklärung und Sicherheit in punkto „Mitfischen“ von Kindern unter 12 Jahren beitragen können.
Zumindest an unseren Gewässern sollte dies nun einigermaßen klar definiert sein.

„Petri Heil“

Der OÖ Fischerbund



MH

 

Dienstag 30.01.2018

 

Freitag 26.01.2018


Bilder Jahreshauptversammlung 2018 online!

   
 

Mittwoch 24.01.2018

 

Montag 15.01.2018


Am vergangenen Wochenende haben wir das milde Winterwetter genützt und einige ausgediente Weihnachtsbäume (ohne Schmuck) im See IV in Feldkirchen versenkt. Hoffentlich werden sie von Barsch und Zander wieder so gut zum Ablaichen angenommen, wie in den letzten Jahren.
Für die Fischerei besteht dadurch keine Behinderung, da wir sie ausschließlich im Außenbereich der Biotope "gepflanzt" haben.

Petri Heil!

   
 

Montag 15.01.2018



Eine Grundsatzentscheidung: Entnehmen oder zurücksetzen?


Ein gefangener Fisch steht kurz vor der Landung. Das ist dann meist auch der Zeitpunkt, sich für oder gegen eine Entnahme zu entscheiden. Vor allem das Zurücksetzen bereitet vielen Fischern Probleme und - daraus resultierend - dann vor allem dem Fisch selbst.

Nachstehend geben wir ein paar Tipps, wie man einen gelandeten Fisch behandelt, wenn man diesen wieder in sein Element zurücksetzen möchte:


• Versuchen Sie nicht mit Gewalt einen Fisch mit den Händen zu halten. Je fester man zudrückt, umso mehr wird er versuchen, sich zu befreien.

• Kein Fisch lässt sich freiwillig halten. Sorgen Sie deshalb dafür, dass er sich beim Fotoshooting nicht zu lange außerhalb des Wassers befindet. Mein Tipp: Heben Sie den Fisch nicht länger aus dem Wasser, als Sie selbst die Luft anhalten können.

• Rechnen Sie damit, dass er ihnen entgleitet und sorgen Sie dafür, dass er dann entweder wieder zurück ins Wasser oder zumindest auf eine weiche, nasse Oberfläche fällt (z.B. Abhakmatte, Karpfensack, nasse weiche Wiese…) und nicht auf den harten Boden (z.B. Schotter, Kies, Sand, Beton, Asphalt, etc.)

• Fische haben keine Augenlider, die sie schließen können. Achten Sie deshalb besonders darauf, dass die Augen des Fisches keinesfalls berührt oder gar verletzt werden.

• Greifen Sie Fischen (gilt besonders für Salmoniden) nicht in die Kiemen, um sie festzuhalten, denn dort sind sie sehr empfindlich. Bei Verletzungen an den Kiemen kommt es schnell zu großen Blutverlusten, die fatale Folgen haben können. Eine Ausnahme bildet hier der korrekte Kiemendeckelgriff bei Hecht und Zander.

• Greifen Sie Fische nicht mit trockenen Händen oder Tüchern (Fetzen, weder nass noch trocken) an, das schädigt die Schleimhaut. Die Tiere werden später nach wochenlangem Leiden an Pilzerkrankungen sterben.

• Wenn Sie einen Kescher verwenden, wählen Sie bitte ein Modell, dass der zu erwartenden Fischart angepasst und vor allem groß genug ist. Idealerweise könnte das Keschernetz auch noch gummiert sein.

• Verwenden Sie lieber große Abhakmatten und machen Sie diese entsprechend nass. Ideal sind Modelle, die einen erhöhten z.B. aufblasbaren Rand besitzen. Darin steht das Wasser idealerweise einige Zentimeter hoch wie in einem kleinen Swimmingpool. Vermeiden Sie auch hierbei die Erhitzung der Sonneneinstrahlung!

• Legen Sie lebende Fische im Winter bitte grundsätzlich nicht in den Schnee. Selbst, wenn es Plusgrade hat, schädigen die Eiskristalle die Schleimhaut enorm. Heben Sie Fische (z. B. einen Huchen) bei Minusgraden nur ganz kurz über die Wasseroberfläche, fünf Sekunden reichen locker für ein Foto. Besser zwei Mal ganz kurz, als einmal länger außerhalb des Wassers. Ganz ähnlich sollten wir unsere Fische übrigens auch bei hohen Temperaturen und praller Sonne behandeln


• Fische sind Lebewesen, dementsprechend sollten wir sie mit Respekt behandeln. Wenn der Fisch – groß oder klein – vom Haken gelöst ist, sollten wir ihn wieder behutsam in die Freiheit entlassen, und nicht in hohem Bogen zurückwerfen. Im Fluss idealerweise mit dem Kopf gegen die Strömung halten, bis er von selbst wieder wegschwimmt. In stehenden Gewässern bewegen wir ihn – wenn nötig – so lange ein wenig hin und her bis er augenscheinlich wieder zu Kräften gekommen ist.

• Fischen Sie nur dort, wo auch eine entsprechende Möglichkeit zum Landen besteht. Schon gar nicht von überhöhten Standplätzen aus, wo man offensichtlich keine Möglichkeit hat, einen gefangenen Fisch waidgerecht landen zu können. Wer sich das Szenario schon vor dem Auswerfen überlegt, spart sich im Nachhinein oft halsbrecherische Abstiege über Ufermauern.

In diesem Sinne: „Petri Heil“

M.H.

Quelle: Fisch&Wasser 2/2017 Seite 7

 

Dienstag 09.01.2018